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Baumfällarbeiten
Wir führen fachgerechte Fällungen mit und ohne Wurzelentfernung durch.
Fällung einer Tanne mit Seilklettertechnik.
Fällung mit Steigerwagen
Wir entsorgen auf Wunsch Stammholz und Geäst.
Wichtig : Viele Bäume dürfen ab einer gewissen Größe ( Stammumfang ), laut Baumschutzsatzung, nicht einfach so gefällt werden. Hierfür ist es notwendig beim jeweiligen Grünflächenamt eine Fällgenehmigung zu beantragen. Ein Mitarbeiter des Amtes besichtigt dann den Baum vor Ort und entscheidet ob er gefällt werden darf.
Wir beraten sie, ob eine Genehmigung nötig ist und sollten sie eine Fällgenehmigung beantragen müssen, sind wir ihnen gerne behilflich.
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